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Riester-Rente | Rürup-Rente | Rentenversicherung | Lebensversicherung | |
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Vergleich Altersvorsorge
Altersvorsorge
Das Thema Altersvorsorge ist aktuell
wie nie. Nicht erst, wenn Sie schon in Rente oder
Pension gegangen sind, sollte die Altersvorsorge
ein Thema sein. Beginnen Sie rechtzeitig - also
während Sie noch im Berufsleben stehen, um das
Thema der Vorsorge im Alter. Die staatliche Rente
oder auch gesetzliche Rente genannt, ist die bekannteste
Altersabsicherung. Wichtig ist, um den Lebensstandard
auch im Alter halten zu können,
Geld für die Zeit nach dem Beruf zurückzulegen. Die Altersvorsorge!
Doch viele schätzen noch immer ihre finanzielle Lage im Alter besser
ein, als sie sein wird.
In Deutschland gibt es die gesetzliche Rente, die sich in drei Bereiche aufteilt:
Altersrente
Zunächst erhält jeder Arbeitnehmer im Rentenalter eine Altersrente.
Dies ist die typische Rente, die ein Arbeitnehmer erhält, wenn er das Rentenalter erreicht hat.
Erwerbsminderungsrente
Eine Erwerbsminderungsrente erhält ein Versicherungsnehmer, wenn er Erwerbsunfähig geworden ist.
Hinterbliebenenrente
Eine Hinterbliebenenrente steht den Hinterbliebenen eines Versicherungsnehmers zu, wenn dieser verstorben ist.
Welche zusätzliche Absicherung / Vorsorge ist jetzt die Richtige für`s
Alter?
Riester oder Rürup-Rente, oder doch besser eine Kapital-Lebensversicherung?
Wir zeigen Ihnen hier, worauf es bei der Altersvorsorge
ankommt. |
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Glücklich auch noch nach dem Berufsleben.
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Riester-Rente, Rürup-Rente, Kapital-Lebensversicherung, oder Rentenversicherung? Weiterhilfe Altersvorsorge
Altersvorsorge Video
Sehen Sie hier ein Video über die private Altersvorsorge und die verschiedenen Möglichkeiten.
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Die Zusatzrente als Altersvorsorge
- Riester-Rente
Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben zur Zeit:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- rentenversicherungspflichtige Selbstständige
- Bezieher von Arbeitslosengeld
- Bezieher von ALG 2 / Hartz 4
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- vollständig erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen
Ebenso haben Ehepartner aller Zulagenberechtigten, sofern sie nicht selbst zu
den oben genannten Personen gehören Anspruch auf Zulage zur Altersvorge.
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Rürup-Rente
Die Rürup-Rente dient ausschießlich als Altersrente und darf frühestens
nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausbezahlt werden. Im Unterschied
zur Riester-Rente (dort ist 30 % Teilkapitalauszahlung bei Rentenbeginn möglich),
gibt es bei der Rürup-Rente
kein Kapitalwahlrecht. Der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt
werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Verrentungspflicht gilt für alle
Leistungsmerkmale des Vertrages, wie Todesfallleistung, Berufsunfähigkeitsrente
oder Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung.
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Versicherungen als Altersvorsorge
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- Vorteil Rürup-Rente als Altersvorsorge:
- Das angesparte Kapital bleibt bei einer längeren Arbeitslosigkeit unberücksichtigt.
- Rürup-Verträge sind geschützt vor Pfändungen
- Keine Abgeltungssteuer auf Rürup-Anlagen (bezieht sich auf die Ansparphase)
- Flexible Besparung zur Finanzierung der Altersvorsorge
Rentenversicherung
Neben der Rürup-Rente und Riester-Rente als Zusatz-Altersvorsorge besteht
die Möglichkeit einer privaten Rentenversicherung als Altersvorsorge. Sie
ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung quasi eine zusätzliche Lebensversicherung,
jedoch wird nicht das Risiko des zu frühen
Todes (Versicherung auf den Todesfall), sondern das (wirtschaftliche) Risiko
des zu langen Lebens (Versicherung auf den Erlebensfall) abgesichert. Mehr
zum Thema Rentenversicherung
als Altersvorsorge
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