Deutschland macht sich fit. 5,4 Millionen stemmen hier zu Lande Gewichte in
Fitnessstudios und
strampeln auf dem Laufband. Doch jedes dritte Mitglied eines Fitness-Studios ist
unzufrieden. Schlecht ausgebildetes Personal, alte Geräte und einseitige Verträge
verärgern die Nutzer.
Das fand das Magazin Men's Health jetzt in einer Umfrage heraus. Auch Dr. Mario
Prümmer vom Deutschen Verband der Sportärzte in Sport-, Freizeit- und
Fitnessanlagen (DVSF) stellt den Muckibuden kein gutes Zeugnis aus: „Leider
arbeiten bisher nur zehn Prozent der deutschen Fitness-Studios wirklich
gesundheitsorientiert.“
Ein möglicher Grund: Jeder, der in Deutschland einen passenden Gewerbeschein
hat, darf ein Fitness-Studio aufmachen.Dabei ist das Schwitzen für die
Fitness-Fans teuer. 1000 Euro für einen Jahresvertrag sind keine Seltenheit.
Wie Sie Ärger im Studio vermeiden, Ihre
Geldbörse und Ihre Gesundheit schonen – hier die Checklisten für das
richtige Studio:
1. Mitgliedschaftsverträge
Der Grundsatz der
Vertragsfreiheit macht es möglich, individuelle Vereinbarungen zu treffen,
die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Diese Verträge werden als
Mitgliedschaftsverträge deklariert. Das kann zu Ihrem Nutzen sein. Allerdings
müssen diese Bedingungen tatsächlich mit Ihnen persönlich festgelegt
werden.
Der Haken: Oft können Kunden nur zwischen verschiedenen Varianten wählen,
auf deren Gestaltung sie keinen Einfluss haben. Von einer Verhandlungschance
kann dann keine Rede mehr sein.
2. Vertragslaufzeit
Der Bundesgerichtshof ist der
Meinung, dass eine Grundlaufzeit (Mindestzeit) von vierundzwanzig Monaten
toleriert werden kann. Am kundenfreundlichsten sind jedoch Verträge über
eine unbestimmte Zeit.
Wenn Sie sich nachträglich gegen die Laufzeit des Vertrags wehren, gehen Sie
vor Gericht ein Risiko ein. Unter Umständen verlieren Sie und haben die
Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Kündigungsfristen
Angemessen sind vor Gericht nur
Kündigungsfristen von bis zu vier Wochen. Alles was darüber liegt, ist nach
der gängigen Rechtssprechung unwirksam.
4. Probezeit
Vereinbaren Sie eine Probezeit,
in der Sie kündigen können. Wenn Sie in einem festen Vertrag sind, ist das
nicht mehr so leicht möglich.
5. Haftung
Verletzen Sie sich beim
Training durch ein Verschulden des Studios, muss das Studio für den Schaden
aufkommen. Das gilt auch für den Fall, dass Ihnen die Kleidung gestohlen
wird. Andere Vereinbarungen sind unwirksam.
6. Verhinderung
Wenn Sie dauerhaft verletzt
sind, kann das Studio keine Weiterzahlung verlangen. Ein Urlaub oder eine vorübergehende
Verletzung oder Krankheit sind allerdings keine Gründe, die Zahlung
auszusetzen.
7. Wechsel
Wechselt das Studio den
Besitzer oder zieht es um, gilt Ihr Vertrag nicht mehr. Klauseln, die etwas
anderes bestimmen, sind unwirksam.
Finden Sie
hier Hintergrundinformationen zum Thema Fitness
und Bodybuilding oder einfach nur ein Studio in Ihrer Nähe..

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Die
Herzfrequenz gibt die Anzahl der Herzschläge pro Minute an. Je nach
Trainingsziel und Alter ist ein optimaler Bereich definiert. Ein Unter- oder Überschreiten
kann ein Erreichen des Zieles verhindern. Eine Übersicht von möglichen Zielen
und den damit verbundenen Trainingsintensitäten finden Sie hier.

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